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VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Informationen zur Einführung zu den neuen Zeitkonten

Am 7. Februar 2017 fand eine Besprechung zwischen den Verhandlungsdelegationen der Thurbo und der Verbände statt. Dabei wurden verschiedene Fragen diskutiert, die aufgekommen sind im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Zeitkonten. Die meisten dieser Fragen konnten zur Zufriedenheit des SEV geklärt oder zumindest thematisiert werden.

 

Übertrag auf neue Zeitkonten

In der Zwischenzeit sollten bei allen Mitarbeitenden die aufgelaufenen Zeitguthaben der Vorjahre auf die neuen Zeitkonten übertragen worden sein. Die Guthaben im Konto +/- 2016 über 100 Stunden wurden ins Zeitsparkonto übertragen. Die Guthaben zwischen 0 und 100 Stunden wurden ins neue Konto +/- Vorjahr übertragen. Dieser Übertrag entspricht den mit uns vereinbarten Einführungsbestimmungen.

Künftige Überträge von Zeitguthaben

Wird Ende Jahr festgestellt, dass ein Mitarbeiter einen der beiden Grenzwerte überschritten hat (also im Konto +/- 2017 ein Plus von mehr als 50 Stunden oder im Konto +/- Vorjahr ein Plus von mehr als 100 Stunden hat), so werden die Guthaben über den Grenzwerten grundsätzlich ins Überzeitkonto verschoben. Die Mitarbeitenden erhalten aber rechtzeitig ein Schreiben in dem sie an die Möglichkeit erinnert werden, die Zeitguthaben statt ins Überzeit- ins Zeitsparkonto zu verschieben. Der Mitarbeitende hat die freie Wahl in welches der beiden Konten seine Zeit wandern soll. Er muss seinen Wunsch nach Umbuchung ins Zeitsparkonto allerdings ausdrücklich bekannt geben.

Zugriff auf das Konto +/- Vorjahr

Ausführlich diskutiert wurde über den Beschluss der Thurbo, dass künftig bei einem Freiwunsch des Mitarbeitenden, die dafür notwendige Zeit vorrangig aus dem Konto +/- Vorjahr abgebucht werden soll. Begründet wurde das damit, dass man so einen besseren Überblick darüber hat, ob einem Mitarbeitenden durch die Jahreseinteilung ein Plus oder Minus entstanden ist. Tatsächlich kann man das auch aus Mitarbeitersicht als Vorteil werten, denn so ist Ende Jahr auf einen Blick ersichtlich, wenn man durch Verschulden der Thurbo (zB. durch Einteilung zu kurzer Dienste) die erforderliche Jahresarbeitszeit nicht erbringen konnte.

Bedenken äusserten aber alle drei Verbände hinsichtlich der Tatsache, dass so Zeitguthaben aus der Vergangenheit in die aktuelle Jahresarbeitszeit umgebucht werden. Durch Freiwünsche des Mitarbeitenden wird sein Konto +/- Vorjahr abgezapft und gleichzeitig die aktuelle Jahresarbeitszeit aufgebläht (es erfolgen Zeitgutschrift in der JAZ ohne dass gearbeitet wurde). Dies ist grundsätzlich kein Problem, da es Ende Jahr wieder zu einer Rückbuchung des Plussaldos auf der Jahresarbeitszeit kommt. Problematisch wird es aber dann, wenn Mitarbeitende im Verlauf des Jahres an den Grenzwert von + 50 Stunden herankommen. Aufgrund dessen dürften sie dann in der zweiten Jahreshälfte weniger eingesetzt und nicht mehr für zusätzliche Dienste angefragt werden. Ein Zeitabbau aus dem Konto +/-Vorjahr wäre dann effektiv die Konsequenz aus der Eingabe von Freiwünschen, was ja nicht immer dem Wunsch des Mitarbeitenden entspricht.

Thurbo hat uns dazu versichert, dass in diesem ersten Jahr der Anwendung der neuen Zeitkonten ein besonderes Augenmerk auf diese Problematik gelegt wird. Wir empfehlen betroffenen Mitarbeitenden, die einen solchen Zeitabbau gegen ihren Willen erleiden, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Umrechnung Guthaben AZT-Tage

Ebenfalls ins neue Zeitsparkonto umgebucht wurden die Guthaben der AZT-Tage. Dabei ist eine kleine Ungerechtigkeit aufgefallen, deren Ursache allerdings im alten GAV begründet liegt. Die AZT-Tage wurden zwar korrekt zu einem Satz von 492 Minuten ins Zeitsparkonto umgebucht. Für 6 AZT-Tage mussten gemäss altem GAV allerdings 50 Stunden Arbeit geleistet werden. Pro AZT-Tag mussten also 8 Minuten mehr gearbeitet werden, als nun dem Zeitsparkonto wieder gutgeschrieben worden sind. Wir verlangten von der Thurbo eine Korrektur dieser Abweichung für die letzte Abrechnung.

Thurbo stellte sich allerdings auf den (streng formalistisch korrekten) Standpunkt, der «falsche» Umwandlungssatz sei gemäss altem GAV korrekt angewendet worden. Deshalb sehe man keine Notwendigkeit, nachträglich eine höhere Zeitvergütung für die unter altem GAV erarbeiteten AZT-Tage zu leisten. Aus Sicht des SEV verpasst Thurbo hier eine Chance sich grosszügig zu zeigen. Für einmal hätte man die Fairness höher gewichten können als das Beharren darauf, dass man alle zwingenden Normen eingehalten habe und darum zu nichts verpflichtet sei.

 

SEV - Gewerkschaft des Verkehrspersonals

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