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Schiedsgerichtsverfahren Überlappungszeiten BAR LP Ziffer 2.10

 

 

 

Schiedsgerichtsverfahren Überlappungszeiten BAR LP Ziffer 2.10

Verfahren sistiert – Verhandlungen beginnen

Am Donnerstag, 29. November 2012 fand das Schiedsgerichtsverfahren zur Klage der Verhandlungsgemeinschaft gegen die Auslegung der Überlappungszeiten BAR LP Ziffer 2.10 durch Thurbo statt. Das paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht stand unter der Leitung von Dr. iur. Eugen David. In einer Anhörung legten die beiden Parteien ihre Sicht der Auslegung der Überlappungszeiten gemäss BAR LP Ziffer 2.10 dar. Nach eingehender Beratung sah das Schiedsgericht angesichts der Komplexität der Thematik von einem Urteil ab und schlug den Parteien vor, das Verfahren zu sistieren und zur Klärung der strittigen Punkte in Verhandlungen zu treten.

Thurbo und die Verhandlungsgemeinschaft nahmen den Vorschlag des Schiedsgerichtes auf. Das Verfahren wird bis 30. April 2013 sistiert. In dieser Zeit laufen die Verhandlungen zur Auslegung BAR LP Ziffer 2.10, Absatz 1 und 2 und zur Präzisierung der Begriffe „Überlappungszeit“ und „der notwendigen Zeit“. Sollte es bei diesen Verhandlungen zu keinem Ergebnis kommen, so wird das Schiedsgericht abschliessend entscheiden.

Die Planung der Dienste ab Fahrplanwechsel 2013 erfolgte auf Grundlage der durch Thurbo umgesetzten neuen Auslegung der Überlappungszeiten. Dies wurde den Sozialpartnern im Vorfeld so kommuniziert. Je nach Ergebnis der Verhandlungen oder Entscheid des Schiedsgerichts wird die geschuldete Zeit rückwirkend ausgeglichen.

 

 

3. Dezember 2012 / VG / Thurbo

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