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Grosskontrollen / Konzept Nachtzugbegleitende

 

SEV-VPT Thurbo

Grosskontrollen / Konzept Nachtzugbegleitende

Rahmenbedingungen geklärt

In den vergangenen Monaten gaben die Umsetzung der Grosskontrollen sowie ein neues Konzept des Einsatzes der Nachtzugbegleitenden viel zu reden. Nach verschiedenen Interventionen konnten die Rahmenbedingungen jetzt geklärt werden.

Grosskontrollen

In einem Nachtrag zu den BAR ZP soll neu umschrieben werden, wie der Einsatz bei Grosskontrollen geregelt wird. Mit der Formulierung ist sicher gestellt, dass das AZG (insbesondere max. Dauer eines Dienstteils und allfällige Pause) eingehalten wird sowie bei weiten Anreisen die Möglichkeit der Abrechnung der zusätzlichen Zeit gegeben wird.

Konzept Nachtzugbegleitende

Die Nachzugbegleitenden erhalten die Einführung ins ZPGII und die Tarifvorschriften bezogen auf die in der Nacht vorgewiesenen Billettarten. Besonders von Bedeutung ist die klare Umschreibung des Einsatzes der NZB: Nachtzüge, Begleitung des ZP in 3er Teams (2 ZP, 1 NZB), je nach Erfahrung auch 2er Teams (1 ZP, 1 NZB). Zwei NZB werden nicht alleine eingeteilt. Dies wäre nur bei kurzfristigen Absenz des ZP möglich. Schaffhausen – Singen – Bülach wird bis auf weiteres in der alten Form (Hausordnung durchsetzen) begleitet.
Mit dem neuen Konzept ist weiterhin sicher gestellt, dass die Entlastung des ZP von einer übergrossen Zahl von belastenden Nachteinsätzen funktioniert.

In den kommenden Monaten steht beim Nachtzugpersonal noch die Klärung der Vorgehensweise kurzfristigen Dienstausfällen an. Im Gegensatz zum ZP besteht die Möglichkeit, dass ein Dienst kurzfristig zu Lasten des Personals ersatzlos gestrichen wird,

SEV Gewerkschaft des Verkehrspersonals

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