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Lohnerhöhung um 1.0% ist erneut zu wenig - Schiedsgericht muss Grundsatz klären

VPT-SEV Sektion Thurbo    2. Dezember 2014

Geschäftsführer Ernst Boos betonte in den ersten beiden Verhandlungsrunden die schwierige finanzielle Situation von Thurbo. So war den verhandelnden Gewerkschaften schnell klar, dass das Unternehmen auch dieses Jahr seinen Verpflichtungen zur Finanzierung des GAV- Lohnaufstieges nicht nachkommen will.

 

 


Die ersten beiden Verhandlungsrunden
Der SEV vertrat in den Gesprächen mit der Geschäftsführung konsequent die Haltung, dass nur eine vollständige Umsetzung des Lohnsystems akzeptabel ist (dafür werden 1.2% Lohnsummenerhöhung geschätzt). Im Laufe der Verhandlungen wurden von Thurbo 1.0% angeboten, was zwar nahe an unserer Mindestforderung liegt, den Grundsatz der vollständigen Umsetzung des Lohnsystem aber eben doch nicht erfüllt. Während der Gespräche mit der Geschäftsführung haben wir mehrfach betont, wie gross die Signalwirkung wäre, wenn das Unternehmen den kleinen Schritt auf 1.2% noch machen würde.

So könnten nämlich alle gemeinsam sagen: "Auch in finanziell schwierigen Zeiten steht Thurbo zu seinen Verpflichtungen gegenüber seinem Personal."

Mit dieser Argumentation versuchten wir beim Verwaltungsrat durchzudringen. Leider vergeblich, wie sich jetzt gezeigt hat.


Beschluss Mitgliederversammlung 25. November
Da bis zur Mitgliedergliederversammlung kein Entscheid aus dem Verwaltungsrat kommuniziert werden konnte, mussten die anwesenden Kolleginnen und Kollegen über verschiedene Varianten abstimmen. Zusammengefasst kam heraus, dass die SEV-VPT Sektion Thurbo ihre Zustimmung nur zu einem Abschluss geben kann, der das Lohnsystem gemäss GAV mit den damit verbundenen Aufstiegszielen vollumfänglich finanziert. Lohnrunden unter 1.2% werden als zu tief taxiert und können dementsprechend keine Grundlage für einen Abschluss bilden.

 

3. Verhandlungsrunde
An der 3. Verhandlungsrunde vom 28. November wurde uns von der Geschäftsführung mitgeteilt, dass sich der Verwaltungsrat gegen unsere Forderung und Argumente entschieden hat. Die Lohnsumme wird 2015 somit um lediglich 1.0% erhöht. Der SEV bedauert diese sture Haltung des Verwaltungsrates aus zwei Gründen:
Einerseits wird damit erneut zu wenig Geld ins GAV-Lohnsystem eingespiesen. Der Lohnanstieg der jüngeren Kolleginnen und Kollegen wird damit weiter verzögert und hinkt den GAV-Aufstiegszielen immer weiter hinterher. Die zunehmende Unterbezahlung eines Teils des Personals, das sich tagtäglich für den Unternehmenserfolg einsetzt, ist nicht hinnehmbar. Andererseits können wir nicht nachvollziehen warum es dem Verwaltungsrat keine 0.2% der Lohnsumme wert ist, ein positives Signal ans Personal und die Sozialpartner auszusenden. Nach all der Unruhe in diesem Jahr wäre ein positiver Lohnabschluss ein starkes Zeichen gewesen. Diese Chance hat der Thurbo-Verwaltungsrat leider verpasst.


Weiteres Vorgehen: Schiedsgericht
Der SEV hat das Lohnangebot von 1.0% nicht akzeptiert. Damit stünde uns der Weg an ein Lohnschiedsgericht offen, das die Rechtmässigkeit der Lohnerhöhung 2015 beurteilen würde. Wir werden diesen Weg jedoch nicht beschreiten, da bereits ein Schiedsgericht zu den Grundbedingungen des GAV-Lohnsystems angerufen wurde. Dort können die allgemeinen Fragen geklärt werden, die am Ausgang der jährlichen Differenzen stehen. Mit dem GAV-Schiedsgericht möchten wir erreichen, dass wir in den nächsten Jahren nicht länger über Dinge verhandeln müssen, die eigentlich klar und vertraglich geregelt sind. Nämlich dass der Lohnanstieg, wie sie im GAV definiert sind, bezahlt werden müssen.
Nach langem Hin und Her ist dieses GAV-Schiedsgericht nun endlich starbereit. Mit Dr.iur. Jürg Spring (ehemaliger Präsident des Thurgauer Verwaltungsgerichtes) konnte eine kompetente und unabhängige Persönlichkeit fürs Präsidium gefunden werden. Das macht uns noch zuversichtlicher, dass wir Recht bekommen mit unseren Anliegen.

 

SEV - Gewerkschaft des Verkehrspersonals
SEV Regionalsekretariat, Zwinglistrasse 3, Postfach 2215, 9001 St.Gallen Tel. 071 223 80 30, Fax 071 223 80 65, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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