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Abfuhr für BAV und Crossrail: SEV gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Für Lokomotivführer, die ihren Arbeitsort in der Schweiz haben, müssen Löhne bezahlt werden, die in der Schweiz üblich sind.Der SEV, wir alle, erhalten damit recht; das Urteil ist wegweisend für die Frage der Schweizer Löhne. Das Urteil versetzt das Bundesamt für Verkehr ins Unrecht, das für Crossrail zugelassen hatte, dass auch ausländische Löhne zur Berechnung der Branchenüblichkeit zugelassen wurden. Crossrail bietet seinen Lokführern in Brig Löhne von monatlich 3600 Franken an...


Der Erfolg des SEV vor Bundesverwaltungsgericht ist deutlich: Dieses verlangt vom Bundesamt für Verkehr eine neue Festlegung, welcher Lohn bei den Güterverkehrs- Lokführern branchenüblich ist. Massgebend für die Frage, ob Crossrail die Arbeitsbedingungen der Branche einhält oder nicht, sind laut Bundesverwaltungsgericht ausschliesslich die Verhältnisse bei den schweizerischen Bahnen.


SEV-Präsident Giorgio Tuti ist hoch erfreut: «Seit überhaupt von Liberalisierung bei den Bahnen in Europa gesprochen wird, heisst unser Grundsatz ‹Schweizer Löhne auf Schweizer Schienen›, und das hat das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt.»
Das Gericht findet, es sei zwar zulässig, den inländischen und den grenzüberschreitenden Güterverkehr als zwei unterschiedliche Branchen zu bezeichnen, aber die Branchenüb- lichkeit habe sich in beiden Fällen nach den in der Schweiz bezahlten Löhnen zu richten. «Der Fall ist für uns klar: Das BAV muss sich an den bestehenden Gesamtarbeitsver- trägen orientieren und entsprechend branchenübliche Löhne festlegen», betont Vizepräsidentin Barbara Spalinger, Leiterin des SEV-Rechtsdiensts. So war das BAV im übrigen auch vorgegangen, als es die Branchenüblichkeit für Buschauffeure definierte.


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Erfolg des gesamten SEV: Am Kongress im Mai hatten sich unsere Delegierten mit einer viel beachteten Aktion engagiert, als BAV-Direktor Peter Füglistaler zu diesem Thema sprechen wollte: Als er ans Rednerpult ging, streiften die mehreren hundert Anwesenden Regenpelerinen über und signalisierten dem BAV-Chef so: «Wir wollen nicht im Regen stehen!»

 

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