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Schiedsgericht: Verhandlung durchgeführt - weitere Abklärungen nötig

VPT-SEV Sektion Thurbo 2. Februar 2016


Am 26. Januar fand die mündliche Verhandlung des Schiedsgerichts zum GAV-Lohnsystem statt. Dabei konnten beide Seiten ihre Argumente den fünf anwesenden Mitgliedern des Schiedsgerichtes vorstellen. Da das Schiedsgericht schon aufgrund des vorgängigen Schriftenwechsels die beiden Positionen gut kannte, fiel die anschliessende Fragerunde kurz aus. Das Schiedsgericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück und informierte die Parteien einige Tage später über seine Beschlüsse.


Das Schiedsgericht hat noch kein Urteil gefällt. Stattdessen wurde die Befragung eines Sachverständigen beschlossen, der genauer über die Funktionsweise des Lohnsystems nach GAV und dessen heute praktizierte Anwendung durch die Thurbo AG Auskunft geben soll. Im Anschluss an diese Befragung sind Vergleichsverhandlungen vorgesehen.


Der SEV begrüsst die beiden Entscheide des Schiedsgerichtes – trotz der weiteren Verzögerungen, die dadurch entstehen. Mit der zusätzlichen Befragung kann sich das Schiedsgericht ein genaues Bild der Sachlage machen - was unerlässlich ist für eine seriöse Urteilsbildung. Vergleichsverhandlungen interpretieren wir als Aufweichung der von Thurbo hartnäckig vertretenen Behauptung, die Aufstiegsziele gemäss GAV seien für das Unternehmen unverbindlich.


Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass wir mit dem Schiedsverfahren die Thurbo AG wieder dazu bringen, die dem Personal versprochene Lohnentwicklung umzusetzen. Wir danken für die Geduld und Unterstützung!

 


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