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Duminglöhne sind defitiniv nicht rechtens - Giorgio`s Newsletter


Eine grosse Freude und eine grosse Sorge  (Giorgios Newsletter 1/16, 15. Februar 2016)


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen


Ich hoffe, ihr habt das Jahr gut begonnen! Für uns als SEV ist der Start auf jeden Fall geglückt: Gerade noch vor Jahresende haben wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Crossrail bekommen, und inzwischen steht fest: Dieses Urteil ist nicht angefochten worden!


Zur Erinnerung: Vor bald zwei Jahren wurden wir von unsern italienischen Partnergewerkschaften darüber informiert, dass Crossrail (ein Güterverkehrsunternehmen, das seinen Sitz in Muttenz bei Basel hat) seinen Lokführern in Domodossola neue Verträge ausstellen will, die als neuen Arbeitsort Brig vorsehen. Der Lohn sollte an- fänglich bei 3100 Franken, nach unserer ersten Intervention bei 3600 Franken im Monat liegen. Seither kämpfen wir gegen diese Dumping-Absichten. Insbesondere haben wir das Bundesamt für Verkehr BAV aufgefordert, Crossrail den Netzzugang zu entziehen, da «branchenübliche Anstellungsbedingungen» eine zwingende Voraussetzung sind, um in der Schweiz als Eisenbahnunternehmen zugelassen zu werden. Zu unserer Überraschung, genauer gesagt: zu unserem Entsetzen hat das BAV mit einer Studie belegen wollen, dass für die Branchenüblichkeit beim grenzüberschreitenden Güterverkehr auch ausländische Löhne beigezogen werden sollen. Dagegen haben wir vor Bundesverwaltungsgericht geklagt und nun recht bekommen. Das Gericht stellt ohne jedes Wenn und Aber fest: Für Unternehmen in der Schweiz gelten ausschliesslich die Schweizer Löhne als Grundlage. Ich danke euch allen, die uns auf diesem langen Weg unterstützt haben – besonders natürlich den Delegierten und Gästen des Kongresses vom letzten Mai, die BAV-Direktor Peter Füglistaler so deutlich gezeigt haben, was wir von seinen Ideen halten: schlicht gar nichts!


So erfreulich dieser gewerkschaftliche Erfolg ist, so gross sind die Sorgen, die ich mir im Moment in Sachen Schweizer Politik mache: Die bevorstehende Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative trifft mich als Secondo ganz persönlich. Ich selbst bin eingebürgert, aber ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es vielen andern geht, deren Eltern zur gleichen Zeit eingewandert sich wie die meinen – und allen, die inzwischen hierher gekommen sind. Sie sind gekommen mit der Hoffnung, eine Arbeitsstelle zu finden, und mit dem Vertrauen darauf, einen demokratischen Rechtsstaat anzutreffen. Ich rufe euch alle auf, mit einem Nein zur Durchsetzungsinitiative dafür zu sorgen, dass die Schweiz das auch bleibt. Noch ein zweites Nein liegt mir am Herzen: Das Nein zur zweiten Gotthard-Strassenröhre. Mit einer originellen Kampagne haben wir an unserem Aktionstag vom 2. Februar an vielen Bahnhöfen in der Schweiz darauf aufmerksam gemacht, dass der wichtige und richtige zweite Tunnel schon gebaut und bereit zur Eröffnung ist: der Gotthard-Basistunnel der NEAT! Ein zweiter Strassentunnel würde die Verlagerung gefährden und den Schienenverkehr bedrohen.


Das Jahr startet also intensiv – und es wird so bleiben. Schon jetzt kann ich euch darüber informieren, dass wir im September gemeinsam mit unsern Kolleginnen und Kollegen der andern Gewerkschaften auf die Strasse gehen werden, um ein Zeichen zu setzen für die Altersvorsorge. Für unsere Volksinitiative AHVplus, gegen die Abbaupläne der Wirtschaftsverbände und ihrer Verbündeten im Parlament! Ich werde euch rechtzeitig weitere Informationen darüber zukommen lassen.


In diesem Sinn wünsche ich uns allen weiterhin ein interessantes und erfolgreiches Jahr!

 

Euer Präsident, Giorgio Tuti


Giorgios Newsletter erscheint in unregelmässigen Abständen als direkte Information des Präsidenten für wichtige Funktionärinnen und Funktionäre des SEV.

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