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Schiedsverfahren ist abgeschlossen

Nach zwei Jahren hat das Schiedsverfahren bei Thurbo zu den langen Lohnanstiegen mit einem Vergleich geendet. Dieser verpflichtet Thurbo die Mutationsgewinne jährlich auszuweisen und vollständig für die Lohnanstiege zu verwenden. 

Anstelle eines Entscheides durch das Schiedsgericht, einigten sich die Beklagte (Thurbo AG) und die Kläger (SEV/VSLF) auf folgenden Vergleich, welcher nach Ablauf der Widerrufsfrist nun in Rechtskraft erwachsen ist.

 

  • Die Parteien halten übereinstimmend fest, dass den Mitarbeitenden der Beklagten kein Rechtsanspruch auf das Durchschreiten der Lohnbänder innert einer bestimmten Frist zusteht.
  • Die Beklagte ist allerdings bestrebt, die Zielvorgaben wenn immer möglich zu erfüllen.
  • Die Parteien verpflichten sich, innert drei Monaten seit rechtskräftigem Abschluss des vorliegenden Schiedsverfahrens eine Standortbestimmung durchzuführen, im Rahmen welcher die Beklagte die Klägerinnen bzw. sämtliche Sozialpartner über die Differenz zwischen den Zielvorgaben und dem Ist-Zustand des Lohnsystems sowie über die Gründe für die fehlende finanzielle Alimentierung bzw. die Differenz orientiert.
  • Die Parteien verpflichten sich, anschliessend jährlich im Rahmen der Lohnverhandlungen entsprechende Standortbestimmungen durchzuführen.
  • Die Parteien halten übereinstimmend fest, dass die ausgewiesenen Mutationsgewinne inskünftig vollumfänglich zur Finanzierung der Lohnanstiege des Personals verwendet werden. Die Mutationsgewinne berechnen sich ohne Abzüge für Personalwerbekosten etc.
  • Die Beklagte verpflichtet sich, den jährlichen Mutationsgewinn abzuschätzen und den Klägerinnen bzw. sämtlichen Sozialpartnern jeweils längstens 20 Tage vor den jährlichen Lohnverhandlungen bekannt zu geben.

Lohnanstieg

Mit Enttäuschung müssen wir feststellen, dass es uns nicht gelungen ist, das Schiedsgericht im Hauptpunkt auf unsere Linie zu bringen. Das Schiedsgericht wollte keinen Rechtsanspruch auf das Durchschreiten der Lohnbänder aus dem GAV herauslesen können. Die im GAV verankerten Jahreszahlen werden hingegen als Zielvorgaben akzeptiert, die wenn immer möglich einzuhalten sind.

Es ist klar, dass diese Formulierung nicht unseren Erwartungen und unserer Auslegung des GAV entspricht. Der Anspruch auf einen fixen Lohnanstieg ist vom Tisch. Mit der „wenn immer möglich“-Formulierung steigt aber immerhin der Druck auf die Firma Thurbo, die Zielvorgaben des GAV auch tatsächlich einzuhalten.

Statt einen garantierten Anspruch auf den Aufstieg anmahnen zu können, müssen die Verbände nun in den Lohnverhandlungen mehr Druck aufbauen. Denn nur dann, wenn uns die Firma Thurbo beweisen kann, dass die Lohnanstiege aus finanziellen Gründen nicht im vollen Ausmass gewährt werden können, darf sie von den Zielvorgaben des GAV abweichen. Aus unserer Sicht ist dies nur in Ausnahmesituationen möglich.

Mutationsgewinne

Neu muss Thurbo den Sozialpartnern jeweils vor den Lohnverhandlungen eine Berechnung der geschätzten Mutationsgewinne des Folgejahres abgeben. Wie stark wird das Lohnsystem durch Pensionierungen und Abgänge langjähriger Mitarbeitender entlastet? Dieser Prozentsatz muss vollumfänglich zur Finanzierung der Lohnanstiege des Personals eingesetzt werden. Das bedeutet, dass wir die Lohnverhandlungen nicht bei null starten, sondern mit einem Wert der in den letzten Jahren in der Grössenordnung von 0.4-0.5% lag. Die Lohnverhandlungen drehen sich um den Teil, den Thurbo obendrauf für die Lohnanstiege des Personals einsetzen muss. Diese Sicherung der Mutationsgewinne für die Mitarbeitenden ist einer der Erfolge des Schiedsverfahrens.

Mehr Transparenz

Ein weiteres wichtiges Ergebnis ist, dass Thurbo dazu verpflichtet wird, deutlich mehr Transparenz über das Lohnsystem herzustellen. Den Sozialpartnern muss künftig jährlich ausgewiesen werden, wie weit Thurbo von der Einhaltung der Lohnanstiege gemäss GAV entfernt ist. Wir können somit einen Gesamtüberblick darüber bekommen, wie viel finanzielle Mittel in den letzten Jahren zu wenig ins Lohnsystem geflossen sind. Wir erhoffen uns von dieser erhöhten Transparenz, dass die Sozialpartner gemeinsam mit der Firma Thurbo konstruktiv darüber diskutieren können, wie die eingehandelten Rückstände wieder aufgeholt und die Zielvorgaben des GAV „wenn immer möglich“ erfüllt werden. Sicherlich wird die zunehmende Transparenz den Druck auf Thurbo nochmals erhöhen, die Schere zwischen den realen Löhnen und den nach GAV vorgesehenen zu schliessen statt weiter zu öffnen.

Weshalb eine Vereinbarung?

Das Schiedsverfahren endete nicht mit einem Urteilsspruch sondern mit einer Vereinbarung zwischen Thurbo einerseits und SEV/VSLF andererseits. Warum haben wir ja gesagt zu dieser Vereinbarung? Wir mussten einsehen, dass wir mit unserer wichtigsten Forderung bei einem Urteil unterliegen würden. Das Schiedsgericht hat uns das im Rahmen der Vergleichsgespräche deutlich gemacht. Zudem enthält die Vereinbarung verschiedene Verbesserungen, die zusammengenommen für uns zusätzlich einen hohen Stellenwert haben.

Somit hat sich der Vorstand, nach reiflicher Überlegung des pro und contra, dazu durchgerungen, diese Vereinbarung zu akzeptieren. Wir mussten einsehen, dass wir mit dieser Vereinbarung das Maximum herausgeholt haben, was an diesem Schiedsgericht möglich war.

Das Thema der Lohnanstiege wird uns aber weiter stark beschäftigen – noch stärker – denn nun braucht es denn vollen Einsatz aller Verbände, damit die Zielvorgaben des GAV durch Thurbo in Zukunft auch wirklich eingehalten werden.

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