VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Wenn Fahrgäste ausflippen

„Wenn du nicht sofort die Busse zurück nimmst, schlage ich dich zusammen“. Eine Drohung, wie sie einige der 60 Zugbegleiterinnen und – begleiter von Thurbo schon gehört haben. Die Drohung wurde dann nicht wahr gemacht, aber sie bleibt im Kopf hängen, beschäftigt dich. Du zuckst Tage später bei der Arbeit zusammen, glaubst den Fahrgast wiederzukennen. Du guckst dich drei Mal um, wenn du vom Bahnhof nach Hause läufst. Du schläfst schlecht und bist gereizt.

Wer mit einem Vorfall wie diesem nicht oder schlecht klar kommt, kann sich an die Opferhilfe wenden. Kostenlos. Und die Opferhilfe hat Schweigepflicht. Niemand wird informiert, weder die Polizei noch Thurbo. Die Opferhilfe kann dich beraten, ob es Sinn macht Anzeige zu erstatten und was dann unter Umständen auf dich zukommt.

Vor allem aber ist sie aber ein neutraler Ort, wo man seine Geschichte erzählen kann und Unterstützung kriegt.

Die Opferhilfe berät also unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei. Es spielt auch keine Rolle ob der Täter unbekannt oder flüchtig ist.Diese Beratung können alle einfordern, die durch eine Straftat in körperlicher, sexueller oder psychischer Hinsicht unmittelbar verletzt worden sind.

An der VPT -Versammlung im September 2016 erklärte Elisabeth Rietmann, die Geschäftsleiterin der Fachstelle Opferhilfe Thurgau, jedoch auch, dass nur gröbere Straftaten bei der Opferhilfe Unterstützung finden. Bei Tätlichkeiten ohne Körperverletzung oder bei Ehrverletzungen kann das Opferhilfegesetz nicht angewendet werden.

Wie die Geschäftsleiterin der Opferhilfe weiter ausführte, begrüsst sie es, wenn Opfer von Gewalttaten diese bei der Polizei anzeigen. Kein Verfahren gegen einen mutmasslichen Täter bleibe ohne Wirkung – auch wenn es dann nicht zu einer Verurteilung komme, führte Elisabeth Rietmann aus. Der Beschuldigte werde von der Polizei befragt, müsse erklären, was aus seiner Sicht passiert sei. Und alles bleibe aktenkundig. Wer Gewalttaten anzeige, schütze damit auch seine Kolleginnen und Kollegen.

Die Angst, dass ein Täter nach der Anzeige das Opfer aufsuche, sei unbegründet, sagte Elisabeth Rietmann. Dies könne sie aus langjähriger Erfahrung berichten. Die Anzeige mache meistens Eindruck: der mutmassliche Täter sei überrascht, dass er sich überhaupt vor der Polizei dafür erklären müsse.

Die Justiz muss ermitteln, sobald sie von einem Offizialdelikt erfährt. Der Arbeitergeber kann seine Mitarbeitenden bei einer Anzeige mehr oder weniger unterstützen. Gutes Beispiel für uns ist da die SOB (wir berichteten darüber im Frühjahr 2016). Welche Unterstützung Thurbo seinen Angestellten in diesen Fällen gewähren will, bleibt offen.

Klar bleibt: ein Offizialdelikt kann jederman/frau anzeigen. Und die Polizei muss sich darum kümmern. Zudem sollte die Polizei dann darauf hinweisen, dass es eine Stelle gibt, die sich um Opfer von Straftaten kümmert: die Opferberatungsstelle.

 

Opferberatungsstellen nach Kantonen

Thurgau                                  www.opferhilfe-tg.ch         052 723 48 26

St. Gallen & AR/AI                  www.ohsg.ch                    071 227 11 00

Schaffhausen                          www.fsgb-sh.ch                 052 625 25 00

Zürich                                      www.obzh.ch                     044 299 40 50

 

SEV - Gewerkschaft des Verkehrspersonals

SEV Regionalsekretariat, Zwinglistrasse 3, Postfach 2215, 9001 St.Gallen
Tel. 071 223 80 30, Fax 071 223 80 65, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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