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VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Umsetzungsprobleme Anhang 1 zum GAV

Die drei Verbände gelangen mit einem Brief an  den Geschäftsführer von Thurbo, Herrn Ernst Boos: 

Sehr geehrter Herr Boos

Seit der Einführung des neuen Lohnsystems und vor allem nach dem Versand des ersten Lohnzettels haben wir diverse Reaktionen von Mitgliedern erhalten. Verschiedene Fragen und Rückmeldungen konnten wir dabei beantworten und das Verhandlungsergebnis noch einmal erläutern.

Bei mehreren Themenbereichen müssen wir jedoch leider zum Schluss kommen, dass Thurbo den neuen GAV (inkl. der Anhänge 1-6 und Zusatzprotokoll) anders umsetzt als bei den Verhandlungen vorgesehen und von uns verstanden. Gerne möchten wir diese Punkte im Folgenden ausführen.

 

  1. A) Mit den neuen Lohnbandminima gab es Fälle, in denen Mitarbeitende mit ihrem bisherigen Lohn unter dem ihrer Funktion entsprechenden neuen Minimallohn lagen. Thurbo hat den Weg gewählt, dass zunächst die Lohnerhöhungen 2018 durchgeführt wurden und erst dann die Überprüfung vorgenommen wurde, ob der Mitarbeitende innerhalb seines Lohnbandes liegt. Mit uns vereinbart war jedoch, dass zunächst alle Mitarbeitenden, die unter dem Minimum liegen, auf dieses angehoben werden sollen und erst im zweiten Schritt hätte die Lohnrunde 2018 berechnet werden dürfen. Bei der von Thurbo gewählten Reihenfolge ergibt sich nämlich das Paradox, dass die neuen Lohnbandviertel angewendet werden auf Personen die mit ihrem Lohn gar nicht in einem der Bereiche liegen, für die wir die Gewichtung festgelegt haben…Wir können nicht nachvollziehen, weshalb hier ausgerechnet auf Kosten derer gespart wird, die sonst schon die tiefsten Löhne haben und fordern die Korrektur der vorgenommenen Lohnerhöhungen.
  2. B) Beim Lohnbandwechsel wurde folgendes Vorgehen vereinbart: Ein von Thurbo eingestellter Mitarbeiter mit mindestens drei Jahren Erfahrung und einer durchschnittlichen Leistungsbeurteilung von B ist (nach Antrag des Vorgesetzten) ins nächst höhere Lohnband anzuheben. Eine allfällige Verweigerung des Anstieges müsste entsprechend begründet werden. Nun ist uns aber zugetragen worden, dass nach wie vor die Handhabung des alten GAV (Lohnbandaufstieg nach 6 Jahren) angewendet wird. Wir erachten diese Nichtanwendung der neuen GAV-Bestimmungen als nicht korrekt und verweisen dazu auf Artikel 1.3.4 von Anhang 1:

«Der Aufstieg zum nächsten Gehaltsband ist möglich nach einer Anstellung bei Thurbo von in der Regel mindestens drei Jahren (langjährige Erfahrung mindestens 8 Jahre). Sie setzt eine Leistungsbeurteilung von durchschnittlich mindestens B voraus. Die einzelnen Geschäftsbereiche definieren die Anforderungskriterien für einen Gehaltsbandwechsel im Stellenbeschrieb für die Zusatzfunktionen. Der Gehaltsbandaufstieg ist in jedem Fall vom direkten Vorgesetzten zu beantragen. Erfüllt der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin die Voraussetzungen zum Gehaltsanstieg, so hat der/die Vorgesetzte zu begründen, weshalb der Aufstieg trotzdem nicht gewährt wird.»

  1. C) Über die Einreihung der Lehrlokführer haben wir ausgiebig diskutiert und letztlich sind wir dem Vorschlag von Thurbo gefolgt, diese über die Einreihung in ein höheres Lohnband zu belohnen und nicht wie von uns vorgeschlagen über eine Zulage. Nun wurde uns von den Lehrlokführern mitgeteilt, dass sie alle weiterhin in Lohnband 4 eingeteilt wurden (resp. sogar in Lohnband 3, da noch kein erstmaliger Lohnbandwechsel erfolgt) und nicht der Logik von GAV und Zusatzprotokoll folgend in Lohnband 5. Gleiches gilt auch für die Ablöser Dispo und Lokführer welche auf ausländischen Strecken Züge führen. Begründet wird das den betroffenen Personen gegenüber und auch im Newsletter vom 12. Februar damit, dass ein klares Stellenprofil für die Zusatzfunktionen erstellt werden müsse, die ein höheres Lohnband rechtfertigen. Für den Lehrlokführer müsse man sich dann auch neu «bewerben». Dies entspreche dem ausdrücklichen Wunsch der Personalverbände. Diese Aussage ist richtig und auch so im Zusatzprotokoll festgehalten.

Allerdings haben wir nicht vereinbart, dass mit der Einreihung der aktuell eine Zusatzfunktion ausübenden Mitarbeitern solange zugewartet wird bis dieses Verfahren abgeschlossen ist. Das Problem hat sich nämlich dadurch verschärft, dass sich die Ausarbeitung der Stellenprofile derart lange hinzieht und offenbar nicht mit der gebotenen zeitlichen Priorisierung vorangetrieben wird. Der neue GAV ist auf den 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Einreihung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen entspricht aber (Stand heute) nicht den Vorgaben des GAV, was kein haltbarer Zustand ist. Eine zeitliche Aufschiebung der korrekten Einreihungen hätte mit uns vereinbart werden müssen. Wir haben in unseren Unterlagen aber nichts dergleichen gefunden (mit der Einschränkung, dass das Protokoll der Sitzung vom 22. November noch ausstehend ist).

  1. D) Bereits in den Verhandlungen haben wir darauf hingewiesen, dass sich bei den Gruppenleitern durch die Aufnahme des Kriteriums der «Zusatzfunktion» neben der «Erfahrung» und «Langjähriger Erfahrung» gewisse Abstufungsschwierigkeiten ergeben. So ergibt sich die etwas paradoxe Situation, dass der Gruppenleiter im gleichen Lohnband (oder sogar tiefer!) liegt als der erfahrene Lokführer. Wir waren uns ebenfalls einig, dass andere Wege zur Honorierung der Arbeit der Gruppenleiter durchaus denkbar und vor diesem Hintergrund sicher auch angebracht sind. Diverse Reaktionen und Diskussionen in den letzten Wochen haben uns in dieser Haltung bestätigt und wir möchten Sie an dieser Stelle an dieses Anliegen erinnern.

Wir bitten Sie, diese vier Punkte umgehend zu überprüfen und die Anpassungen bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzunehmen sowie diese entsprechend zu informieren.

Ferner bitten wir Sie, uns das Protokoll der Abschlusssitzung (22.11.2017) der Lohn- und GAV-Verhandlungen rasch möglichst zuzustellen und uns über die Umsetzung auf dem Laufenden zu halten.

 

Vielen Dank und freundliche Grüsse

 

Hans-Peter Könitzer                        Sämi Gmür                                    René Bürge

Sektionspräsident SEV-VPT            Leiter VSLF-Thurbo                        transfair

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