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VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Thurbo ändert den GAV einfach so – ohne die Verbände!

Im Intranet von Thurbo war es Ende Juni 2018 eine Meldung von vielen – das Spesenreglement habe geändert, aber alles bleibe beim Alten. Wirklich?!

Tatsache ist: Thurbo hat das Spesenreglement einfach so geändert, ohne die Verbände mit einzubeziehen. Dabei ist das Spesenreglement ein Anhang vom GAV und damit kann Thurbo das Reglement nicht eigenmächtig ändern. Im Vertrag, den Thurbo mit uns Verbänden abgeschlossen hat, steht:

„Artikel 2.5: Die Vertragsparteien können einmal jährlich Änderungen oder Ergänzungen dieses GAV beantragen. Über derartige Begehren sind innert 3 Monaten zwischen den Vertragsparteien Verhandlungen aufzunehmen.“

Damit ist das neue Spesenreglement – datiert mit einer Gültigkeit ab 1. Juli 2018 – ungültig.

Tatsache zwei: Gemäss neuem Spesenreglement würde uns allen wohl die Verpflegungspauschale am Dienstort gestrichen. Im neuen Spesenreglement steht:

„Dem in Schichten eingesetzte Lok-, Zugbegleit- und Dispositionspersonal wird für die Verpflegung ausserhalb der üblichen Essenszeiten und ihres Stationierungsortes je angetretene Dienstschicht und Arbeitstag eine Pauschalentschädigung von CHF 19.00 entrichtet.“

Krieg ich die Pauschale damit nur noch, wenn ich nachmittags um drei eine längere Pause habe und nicht an meinem Dienstort bin?! Oder ändert sich wirklich nichts, wie Thurbo im Intranet schreibt:

Ohne dass die bisherigen Spesenansätze ändern werden die Spesenberechtigung und das Vorgehen präzisiert.“

Zur Zeit spielt das aber alles keine Rolle, das neue Spesenreglement ist ungültig.

Wir haben bei Thurbo gegen diese einseitige Änderung des GAV interveniert und uns zu Gesprächen und Verhandlungen bereit erklärt.

Info vom 12. Juli 2018

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