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VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Infos zur Sozialpartnersitzung vom 14. September 2018

Traktandiert war insbesondere die Endbereinigung der GAV-Auslegung. Bei den Themen Zusatzfunktionen und Lohnbandwechsel waren noch Fragen offen. Diese konnten geklärt werden, wenn auch nicht alle nach unseren Vorstellungen.

Zusatzfunktionen

Obschon mit den Verbänden weitere Gespräche über die Höhe der Zulagen für Zusatzfunktionen (ALF, Ablöser Dispo) vereinbart waren, hat Thurbo diese in der Zwischenzeit eigenmächtig festgelegt. Besonders stossend: gegenüber Interessierten wurde vermittelt, die Höhe der Zulage sei mit den Verbänden abgesprochen! Dem war und ist nicht so. Dieses unpartnerschaftliche Verhalten von Thurbo haben wir an der Sitzung erneut thematisiert.

Thurbo kann die Höhe der Zulagen für Zusatzfunktionen gemäss GAV selber bestimmen. Wir werden uns in Zukunft dafür einsetzen, dass auch die Zulagen für Zusatzfunktionen im GAV festgelegt werden – sowie das zB. für Nacht- und Sonntagsarbeit schon längstens selbstverständlich ist.

Bezüglich der Zusatzfunktion «Zusatzausbildung zum Fahren nach ausländischen Vorschriften» wurde präzisiert, dass die Zulage nur für Fahrten über Grenzbahnhöfe hinaus fällig wird. Mit anderen Worten: Thurbo wollte nicht auf unsere Forderung eingehen, auch Konstanzfahrer mit einer Zulage zu belohnen.

Gleichzeitig ist auch geklärt: Für diejenigen, die beispielsweise nach Erzingen fahren (Depot Schaffhausen) ist eine Zulage fällig.

 

Lohnbandwechsel

Beim Lohnbandwechsel des Lokpersonals konnte ein Kompromiss gefunden werden. Der Lohnbandwechsel erfolgt zwar erst nach absolvierter erster Periodischer Prüfung (statt nach 3 Jahren wie im GAV festgehalten). Dafür erfolgt der Lohnbandwechsel neu automatisch. Es braucht keinen Antrag des Vorgesetzten mehr und die Gummiparagraphen («mindestens drei Jahre», «in der Regel») wurden ausgeschaltet. Nur wenn der Vorgesetzte von sich aus ein begründetes Veto («bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes») einlegt, kann der Lohnbandwechsel aufgeschoben werden. Nach unserer Beurteilung ist diese neue Regelung klarer und verbindlicher.

 

Die neue Regelung soll auf den 1.Oktober in Kraft treten und die bisherige GAV-Regelung ablösen. Während den letzten Monaten (seit Inkraftsetzung GAV) nahm Thurbo in Kauf, dass Lokführer nicht im korrekten Lohnband eingeteilt waren und einzelne somit auch nicht auf das entsprechende Lohnminimum angehoben wurden. Grundsätzlich steht den Betroffenen der Rechtsweg offen, um diese Lohnkorrektur einzufordern. Die Chance einer Klage beurteilt der SEV allerdings als gering, gerade weil der GAV-Text dermassen gummig formuliert ist. Erst die neue Zusatzvereinbarung bringt hier Klarheit für die künftigen Lohnbandwechsel. Betroffene SEV-Mitglieder dürfen sich gerne mit dem SEV-Sekretariat in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten für eine Lohnkorrektur zu diskutieren.

 

Spesenreglement

Nachdem Thurbo eigenmächtig einen neuen Anhang 2 zum GAV (Spesenreglement) erlassen wollte, haben die Verbände gegen diese Verletzung der Sozialpartnerschaft protestiert. Nun wird der alte Anhang 2 unverändert weitergeführt. Unserem Begehren wurde also entsprochen. Zusätzlich existiert ein Spesenreglement ausserhalb des GAV, das weitere Details regelt. Alle Sozialpartner sind sich einig, dass die Bestimmungen des GAV-Anhangs unverändert Gültigkeit haben.

 

Revision AZGV

Mit der neuen AZGV (Inkrafttreten per Fahrplanwechsel Dezember 2018) entfällt für Thurbo die Verpflichtung einen Zeitzuschlag von 30% auf Auswärtspausen unter 60 Minuten Dauer zu gewähren. Die Lokführer sind somit jeden Tag länger einsetzbar, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie bisher über den Zeitzuschlag erhielten.

Der SEV-VPT Thurbo forderte mittels Antrag der Sommerversammlung eine Kompensation für diesen Produktivitätsgewinn von Thurbo, denn darum handelt es sich. Ab Dezember wird jeder Lokführer für den gleichen Lohn erheblich länger produktiv unterwegs sein. Geschäftsführer Ernst Boos antwortete darauf, dass eine Kompensation auf 2019 nicht in Frage komme, da man nicht wissen könne, welche anderen Einflussfaktoren den Produktivitätsgewinn aufbrauchen könnten. Mit anderen Worten: Thurbo will den Produktivitätsgewinn des Personals verwenden, um andere Mehraufwände und Misserfolge finanziell auszugleichen (Stichwort SOPRE!). Aus unserer Sicht ist das ein Affront gegenüber dem Personal, den wir so nicht hinnehmen können. Zum Vergleich: im Sinne eines Kompromisses wird die SBB weiterhin einen Zeitzuschlag von 15% ausrichten.

 

SEV - Gewerkschaft des Verkehrspersonals

SEV Regionalsekretariat, Zwinglistrasse 3, Postfach 2215, 9001 St.Gallen
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