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Lohnbegehren 2019: Zeit für generelle Lohnerhöhungen

Die beiden Gewerkschaften SEV und Transfair haben sich auf eine gemeinsame Eingabe zur Lohnrunde verständigt:

  • Generelle Lohnerhöhung um 1.5%
  • Entsprechende Anpassung der Lohnbandminima und –maxima
  • 0% der Lohnsumme zur individuellen Verteilung über das Lohnsystem

In den letzten Jahren haben auch SEV und Transfair auf die Eingabe einer generellen Lohnerhöhung verzichtet und konnten rein individuelle Abschlüsse mittragen. Aus zwei gewichtigen Gründen kommt für uns diesen Herbst ein Verzicht auf eine generelle Lohnerhöhung jedoch nicht mehr in Frage:

  1. Bereits im Jahr 2017 betrug die Teuerung 0.5%. Für das Jahr 2018 wird sogar eine Teuerung von 1.0% prognostiziert (Krankenkassenprämien nicht mal eingerechnet). In den letzten Jahren wurden dem Personal generelle Lohnerhöhungen verweigert mit der Begründung, dass keine Teuerung bestehe. Nun sind 2017 und 2018 bereits 1.5% Teuerung aufgelaufen. Wir fordern somit den Ausgleich dieses Nettolohnverlustes für sämtliche Mitarbeitenden der Thurbo.
  2. Mit dem neuen GAV-Lohnsystem kann die Verteilung zwischen generellen und individuellen Massnahmen ergebnisoffener diskutiert werden. Selbstverständlich ist der Aufstieg der Jungen und damit die relative Verkleinerung der Lohnspanne nach wie vor ein zentrales Anliegen der Gewerkschaften. Dementsprechend fordern auch SEV und Transfair 1.0% Lohnsumme für individuelle Lohnmassnahmen. Aus unserer Sicht sind diese jedoch zusätzlich zum Teuerungsausgleich (von dem die Jungen auch profitieren) vorzunehmen.

Die Gesamthöhe der Forderung mag hoch erscheinen. Ihr entgegenzustellen sind jedoch die Mutationsgewinne (letztes Jahr 0.5%), die gemäss neuem GAV zwingend für die Lohnanstiege zu verwenden sind. Zudem kann Thurbo mit der neuen AZGV (Stichwort: Wegfall Zeitzuschlag bei Auswärtspausen unter 60 Minuten Dauer) bereits 2019 einen erheblichen Produktivitätssprung des Personals einfahren. Davon gilt es einen erheblichen Anteil weiterzugeben, damit die höhere Arbeitsleistung auch über eine Lohnanpassung abgegolten wird.

 

SEV - Gewerkschaft des Verkehrspersonals

SEV Regionalsekretariat, Zwinglistrasse 3, Postfach 2215, 9001 St.Gallen
Tel. 071 223 80 30, Fax 071 223 80 65

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