Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /home/httpd/vhosts/vpt-thurbo.ch/httpdocs/templates/1vpt/functions.php on line 177

VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Entschädigung Fahren nach ausländischen Vorschriften: Verständlicher Unmut beim Personal

Seit einigen Tagen ist bekannt, wie Thurbo die sogenannte Zusatzfunktion «Führen von Zügen nach ausländischen Vorschriften und über Grenzbahnhöfe hinaus» entschädigen will: mit einer Zeitgutschrift von 492 Minuten pro Jahr. Der Unmut über die Höhe der Entschädigung ist im betroffenen Depot Schaffhausen verständlicherweise gross. Die 492 Minuten Zeitgutschrift stehen in keinem Verhältnis zum effektiven Aufwand für die erforderliche Zusatzausbildung. Leider richtet sich ein Teil des Unmuts auch gegen den SEV, sodass wir an dieser Stelle klarstellen: Hätte der SEV mitentscheiden können, hätten wir eine Entschädigung in dieser Höhe sicher nicht akzeptiert.

Vorgeschichte

Das Fahren nach ausländischen Vorschriften wurde bei Thurbo noch nie entschädigt (im Gegensatz zur SBB: aktuell für den Streckenabschnitt Schaffhausen – Thayngen: Fr. 2'500 pro Jahr; für Schaffhausen – Singen: Fr. 5'000 pro Jahr). Frühere Versuche des SEV, eine Entschädigung mit Thurbo auszuhandeln, scheiterten aus diversen Gründen. Im Rahmen der GAV-Verhandlungen kam Thurbo mit der Idee, gewisse Zusatzfunktion mit einem höheren Lohnband abzugelten. Alle drei Verbände (SEV, transfair, VSLF) haben zwar die Entschädigung für Zusatzfunktionen befürwortet, den Vorschlag des höheren Lohnbandes jedoch konsequent abgelehnt. Der Grund: allein durch das höhere Lohnband hätte der einzelne Lokführer keinen Franken und keine Minute Entschädigung zusätzlich erhalten. Der einzige Effekt wäre gewesen, dass er durch die Lohnbandposition bei der jährlichen Verteilung der Lohnerhöhungen eventuell ein paar Franken mehr bekommen hätte – notabene auf Kosten der Mitarbeitenden und ohne Mehrkosten für Thurbo. Schliesslich konnten wir uns durchsetzen und mit Thurbo vereinbaren, dass Zusatzfunktionen mit einer gesonderten Zulage zu entschädigen sind.

Leider ist die Höhe der jeweiligen Zulage pro Zusatzfunktion (noch!) nicht im GAV verankert, sodass Thurbo in deren Festlegung vorläufig freie Hand hat. Es ist also nicht so, dass die 492 Minuten pro Jahr mit den Verbänden abgesprochen wären oder wir hierzu in irgendeiner Form hätten mitentscheiden können!

 

Wie weiter?

Aus der Vorgeschichte und dieser Ausgangslage ergibt sich, dass auf dem Verhandlungsweg momentan nichts mehr herauszuholen ist. Nur der Druck und das Engagement des betroffenen Personals kann Thurbo noch zum Einlenken und zu einer grosszügigeren Entschädigung bewegen.

Selbstverständlich stehen wir dem interessierten Personal im Depot Schaffhausen gerne unterstützend zur Seite. Wer gute Ideen hat, wie wir den aktuellen Unmut in ein zählbares Ergebnis umwandeln können, soll sich unbedingt mit uns in Verbindung setzen. Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.