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VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Details zu den BAR vom Lokpersonal

Am 21.8.2019 fand die letzte BAR-Verhandlungsrunde LP statt. Die wichtigsten Ergebnisse wurden bereits in einem gemeinsamen Communiqué mitgeteilt. Wir möchten Euch hier noch etwas detaillierter informieren. Gleich zu Beginn sei erwähnt, dass die neuen BAR LP erst auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2020 in Kraft treten werden. Das nächste Jahr gelten noch die alten BAR.

 

Arbeitsfreie Sonn- und Feiertage

Die Regelung zu den arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen ist noch nicht entschieden. Thurbo wollte an der bisherigen Regelung festhalten: Es kann an 3 aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen ein Dienst eingeteilt werden. Die Verhandlungsgemeinschaft hat einen alternativen Vorschlag eingereicht: Mindestens alle vier Wochen wird ein freies Wochenende (bestehend aus dem ganzen Samstag und dem ganzen Sonntag) eingeteilt, wobei mit Einverständnis des betroffenen Mitarbeitenden im Rahmen des AZG davon abgewichen werden darf.

Wie kam es zu diesem Vorschlag der Verhandlungsgemeinschaft?

  1. Der SEV-VPT Thurbo hat vor den (gescheiterten) BAR-Verhandlungen von 2014 eine detaillierte Umfrage bei ihren Mitgliedern durchgeführt. Damals hat sich eine deutliche Mehrheit dafür ausgesprochen, dass wir ein freies Wochenende pro Monat haben. Diesen Auftrag der Mitglieder haben wir aufgenommen und bei den diesjährigen BAR-Verhandlungen eingebracht.
  2. Die BAR SBB Personenverkehr enthalten schon seit längerem genau diese Regelung: „Alle 4 Wochen wird mindestens ein freies Wochenende (Samstag und Sonntag) eingeteilt.“ Da wir an verschiedenen Stellen versucht haben, unsere BAR an die BAR SBB P anzugleichen, war dies ein weiterer Grund, diesen Vorschlag einzubringen.
  3. Alle drei Verbände (SEV, VSLF und Transfair) haben den Vorschlag unterstützt.

Da der Vorschlag Auswirkungen auf die Rotation haben wird, wurde an den Verhandlungen gemeinsam beschlossen, den Punkt der Sonntagsregelung von der in den kommenden Wochen stattfindenden Abstimmung über das BAR-Verhandlungsresultat auszuklammern und im November 2019 dem gesamten Lokpersonal separat zur Abstimmung vorzulegen. Vor dieser zweiten separaten Abstimmung werdet Ihr noch detailliert über das Thema informiert. Ausserdem werden dann auch Musterrotationen vorliegen, die die Auswirkungen aufzeigen werden.

Pausen und Arbeitsunterbrechungen

Bei den Arbeitsunterbrechungen ändert sich nichts. AU bis 39 Minuten gelten weiterhin als Arbeitszeit und sind entsprechend voll bezahlt. Pausen dauern wie bis anhin 40 Minuten oder länger. Die grösste Neuerung der BAR LP betrifft nun aber die Entschädigung bei den Pausen. Bisher erhielten wir einen 20-Minuten-Pausenzuschlag bei Pausen unter einer Stunde, dafür waren Pausen über eine Stunde unbezahlt. Neu sind Pausen zwischen 40 und 60 Minuten unbezahlt (Wegfall des 20-Minuten-Pausenzuschlages), dafür sind die kumulierten Pausenzeiten über 60 Minuten bezahlt (sie erhalten aber keine Zeitzuschläge für die Nachtarbeit).

Beispiel 1: Eine Pause von 55 Minuten ist unbezahlt.

Beispiel 2: Bei einer Pause von 87 Minuten erhalten wir einen Pausenzuschlag von 27 Min.

Beispiel 3: Haben wir in einem Dienst eine Pause von 45 Min. und eine zweite von 55 Min., dann erhalten wir einen Pausenzuschlag von 40 Minuten (45+55=100, abzüglich 60).

Bei den Pausen-Entschädigungen wird neu kein Unterschied mehr gemacht zwischen Pausen am Dienstort und Auswärtspausen.

Pausen in der Nacht waren bisher nicht in den BAR geregelt. Während Jahren hat Thurbo dennoch zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keine Pausen eingeteilt. Unter Berufung auf das Gewohnheitsrecht hat der SEV erreicht, dass Pausen in der Nacht in den neuen BAR geregelt werden. Dies ist ein grosser Verhandlungserfolg des SEV! Die neue Regelung lautet: «Pausen, die vollständig im Zeitraum von 22.00 – 06.00 Uhr liegen, bedürfen der Mitentscheidung des betroffenen Personals.» Das heisst: Ohne Zustimmung darf eine Pause von zum Beispiel 22.10 – 23.00 Uhr nicht eingeteilt werden, eine Pause von 21.59 – 23.30 Uhr hingegen schon (wobei hiervon 31 Min. bezahlt werden, weil die Pause länger als 60 Min. dauert).

Unverändert bleibt, dass Pausen in den ersten und letzten 90 Minuten der Dienstschicht nur mit Zustimmung des Depotvertreters eingeteilt werden dürfen.

Neu wurde schriftlich festgehalten, dass Pausen und Arbeitsunterbrechungen nur an einem Depotstandort eingeteilt werden dürfen (Ausnahmen nur nach Vereinbarung mit der Peko). Pausen und AU auf dem Zug oder an irgendeinem Unterwegsbahnhof (bei Streckensperrungen) sind also nicht möglich.

Wir vom SEV haben uns sehr für diese neue Pausenregelung eingesetzt und erachten das erzielte Verhandlungsergebnis in Bezug auf die Pausen als grossen Erfolg! Wir erhoffen uns davon, dass die Dienste kompakter und kürzer werden. Hatte Thurbo vorher ein Interesse daran, möglichst Pausen einzuteilen, die länger als eine Stunde dauern, weil sie unbezahlt waren, werden die Dienstplaner jetzt bestrebt sein, möglichst kürzere Pausen einzuteilen.

 

Pauschale für Wegzeiten

Einen weiteren grossen Verhandlungserfolg konnten wir bei den Wegzeiten verbuchen. Neu wird für die Wegzeiten im Perronbereich eine Pauschale von 6 Minuten pro Dienst gewährt, unabhängig von der Anzahl Pausen und/oder Arbeitsunterbrechungen. Die Pauschale wird nicht im Dienst eingezeichnet, sondern auf dem PSN zur bezahlten Arbeitszeit dazugerechnet.

Die Wegzeiten ausserhalb des Perronbereichs (zu den Abstellfeldern) sind von dieser Pauschalregelung nicht betroffen und werden wie bisher in den Diensten eingezeichnet und bezahlt.

 

Nebenarbeiten

Wir hatten eine Erhöhung der Entschädigung für die Nebenarbeiten gefordert, konnten uns aber leider nicht durchsetzen. Im Sinne einer Gesamtpaketlösung (die Geschäftsführung der Thurbo kam uns bei der Pausenregelung und bei den Wegzeiten entgegen) haben wir der Weiterführung der bisherigen Regelung zugestimmt (2 Z-Rast-Tage pro Jahr), aber klargemacht, dass wir die Entschädigung für zu tief halten. Die einzige Verbesserung betrifft Teilzeitmitarbeitende, da neu alle (unabhängig vom Beschäftigungsgrad) 2 x 492 Minuten gutgeschrieben erhalten. Neu sind die Tätigkeiten, die als Nebenarbeiten gelten, abschliessend in den BAR aufgeführt.

Nachtdienste

Eine kurze Vorbemerkung zum Begriff «Nachtdienst»: Gemäss AZG wird jeder Dienst, der ganz oder teilweise in den Zeitraum zwischen 0 Uhr und 4 Uhr fällt, als Nachtdienst bezeichnet, also auch ein «Spätdienst», der um 0.05 Uhr endet oder ein «Frühdienst», der um 3.55 Uhr beginnt.

Die bisherige Regelung zu den Nachtdiensten lautete, dass in der Rotation an höchstens vier aufeinanderfolgenden Tagen Dienste eingeteilt werden durften, die in den Zeitraum zwischen 00.00 und 04.00 Uhr fallen. Das Problem hierbei war, dass diese Regelung nur für die Rotation galt. Der Einteiler konnte z. B. bei Feiertagsänderungen oder Streckensperrungen ohne Rücksprache mit den betroffenen Mitarbeitenden bis zu 7 Nachtdienste (Maximum gemäss AZG) nacheinander einteilen, bei den AblöserInnen ebenso.

Wir forderten nun eine Regelung, die keinen Unterschied zwischen Rotation und effektiver Zuteilung der Dienste mehr macht, und haben folgenden Kompromiss erreicht: «Nachtdienste mit Dienstschluss nach Mitternacht dürfen grundsätzlich an höchstens 5 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen eingeteilt werden. Davon darf der Dienstschluss maximal 4 Mal nach 01.00 Uhr liegen. Nachtdienste mit Dienstantritt zwischen 00.00 und 04.00 Uhr dürfen grundsätzlich an höchstens 3 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen eingeteilt werden.»

 Ruheschicht

Gemäss bisheriger Regelung durfte die Ruheschicht zweimal pro Arbeitswoche (eine Arbeits-woche wird definiert als Zeitraum zwischen zwei arbeitsfreien Tagen und kann zwischen 1 und 13 Tagen dauern) kürzer als 12 Stunden dauern: Einmal durfte sie bis auf 11 Stunden und zusätzlich einmal bis auf 10 bzw. mit Zustimmung des betroffenen Mitarbeitenden bis auf 9 Stunden gekürzt werden. Gemäss neuer Regelung darf die Ruheschicht nur noch einmal pro Arbeitswoche kürzer als 12 Stunden dauern: Sie darf ohne Zustimmung bis auf 10 Stunden bzw. auf Wunsch des betroffenen Mitarbeitenden bis auf 9 Stunden gekürzt werden.

 Dauer eines einzeln gewährten Ruhe- oder Ausgleichstages

Die bisherige Regelung, wonach ein einzeln gewährter arbeitsfreier Tag mindestens 36 Stunden dauern muss, wurde klarer formuliert. Neu steht explizit in den BAR, dass diese Regelung nicht nur für Ruhetage, sondern auch für Ausgleichstage gilt. Hinzugefügt wurde die Ausnahme-regelung, dass auf Wunsch des Mitarbeitenden davon abgewichen werden kann, was bedeutet, dass auf Wunsch ein einzeln gewährter Ausgleichstag bis auf das gesetzliche Minimum von 24 Stunden gekürzt werden kann.

 

Überlappungszeiten bei durchgehend zu besetzenden Zügen

Für die Arbeitsübergabe bei durchgehend zu besetzenden Zügen (bei gleichbleibender Zugnummer) erhalten sowohl der übergebende wie auch der übernehmende Lokführer neu die Dauer des effektiven Zugaufenthalts, jedoch mindestens je 4, maximal je 5 Minuten.

 

Weissbuch

Das Weissbuch wird im Laufe des nächsten Jahres komplett überarbeitet. Über diejenigen Regelungen, die im Zusammenhang mit dem AZG stehen wie zum Beispiel die Verständigungs-fristen (Weissbuch Abschnitte 1.4, 1.6 und 1.8), werden wieder die Sozialpartner verhandeln.

 

Zusammenfassung

  • Neu werden die kumulierten Pausenanteile über 60 Minuten bezahlt. Dafür fällt der 20-Minunten-Pausenzuschlag bei Pausen unter einer Stunde weg.
  • Für die Wegzeiten im Perronbereich wird neu eine Pauschale von 6 Minuten pro Dienst gewährt, unabhängig von der Anzahl Pausen und/oder Arbeitsunterbrechungen.
  • Über die Sonntagsregelung wird im November 2019 separat abgestimmt.

 

Würdigung des Verhandlungsergebnisses

Die Verhandlungen waren jederzeit fair und vom Willen aller geprägt, Vereinbarungen zu treffen und Kompromisse zu finden, die für alle tragbar sind. Auch bei der Geschäftsleitung war der Wille und die Bereitschaft spürbar, Verbesserungen für das Personal für erreichen. Der Vorstand des SEV-VPT Thurbo ist mit dem Verhandlungsresultat mehrheitlich zufrieden. Es wurde das Bestmögliche erreicht.

Das Verhandlungsergebnis muss noch vom Verwaltungsrat Thurbo und den drei Verbänden gutgeheissen werden. Wir werden in den nächsten Wochen unter unseren Mitgliedern eine Abstimmung über die neuen BAR LP durchführen. Der Punkt über die arbeitsfreien Sonntage wird bei dieser Abstimmung ausgeklammert, da über diesen Punkt im November separat abgestimmt wird.

Wenn Ihr Fragen habt, meldet Euch! Wir beantworten sie gerne.

 

1.9.2019 / Vorstand VPT Thurbo

 

 

 

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