Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /home/httpd/vhosts/vpt-thurbo.ch/httpdocs/templates/1vpt/functions.php on line 177

VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Familienzulagen: SEV findet mit Thurbo eine Lösung

Die Familienzulagen bei der Thurbo AG sind dank GAV über den gesetzlichen Vorgaben. Die Umsetzung gestaltete sich jedoch komplizierter als erwartet. Dank einigen Meldungen von SEV-Mitgliedern konnte nun eine gerechte Lösung für die Mitarbeitenden mit Familie gefunden werden.

Im GAV von Thurbo ist vereinbart, dass der höchste kantonal geregelte Ansatz im gesamten Netz von Thurbo für alle Mitarbeitenden gelten soll. Dieses Verhandlungsergebnis ist ein wertvoller Punkt für die Familien der Mitarbeitenden bei Thurbo.
Die Umsetzung wurde jedoch nicht bis ins letzte Detail durchgedacht und im Dezember 2019 bekamen einige Mitarbeitende, welche eine Differenzzahlung bezogen hatten, ein Schreiben mit der Mitteilung, dass diese Zahlung künftig nicht mehr ausbezahlt werden soll.
Wie sich nach der Intervention vom SEV herausstellte, waren die Gründe einerseits die nicht mögliche Kontrolle der verschiedenen Ansprüche, aber auch die Komplexität des Gesetzes über die Familienzulagen. Grundsätzlich hätte mit der bisherigen Regelung im Einzelfall eine zu hohe Zulage pro Familie bezogen werden können.
Stossend für den SEV war auch, dass die Differenzzahlung nur jenen Mitarbeitenden gewährt wurde, welche aktiv auf die Thurbo AG zugegangen sind.
Mit der neuen Regelung per 01.01.2022, wird diesbezüglich Gerechtigkeit geschafft!

Folgende Beispiele in der Tabelle sind nun geregelt worden:
Vater arbeitet bei Thurbo, Mutter arbeitet bei einer anderen Firma (Annahmen)
Gesetzliche Familienzulagen: TG = 200.- / ZH = 250.- / SH = 290.- (Annahmen)

Fälle A B C D
Erstanspruch hat... Vater Vater Mutter Mutter
Arbeitsort Vater TG ZH TG ZH
Arbeitsort Mutter ZH TG ZH TG
Thurbo zahlt gesetzlich 200 250 - 50
Thurbo erhöht nach GAV 40 40 40 40
Thurbo hat Grundverfügung Ja Ja Nein Nein
Thurbo hat Differenzverfügung Nein - - Nein

Erläuterung zu Fall A:
Thurbo ergänzt nach GAV mit 40 Franken, weil die Mutter bei ihrem Arbeitgeber den Differenzausgleich von 50 Franken gegenüber dem Ansatz von TG einfordern muss. Damit hat die Familie insgesamt den im GAV verankerten Ansatz zur Verfügung.

Erläuterung zu Fall C:
Thurbo ergänzt nach GAV mit 40 Franken, weil die Mutter bei ihrem Arbeitgeber den Erstanspruch von 250 Franken bezieht. Damit die Familie insgesamt den im GAV verankerten Ansatz zur Verfügung hat, erhöht Thurbo um 40 Franken auf den Ansatz, welcher im GAV steht.

Die Fälle B und D sind klar geregelt und werden weiterhin so umgesetzt.

Per 01.01.2022 wird ein Merkblatt auf dem Intranet aufgeschaltet. Dort wird der Prozess zur Einforderung der Zulagen beschrieben sein sowie die von Thurbo benötigten Dokumente.

Der SEV ist froh, dass bei diesem sehr komplexen Thema eine Lösung gefunden werden konnte!

Für vertiefte Informationen über die Familienzulagen findest Du unter folgendem Link eine Broschüre des Bundes: 6.08.d (ahv-iv.ch)

 


Werde auch du jetzt SEV-Mitglied – wir vertreten gerne deine Interessen!
sev-online.ch/beitreten

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.