VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Schiedsverfahren ist abgeschlossen

Nach zwei Jahren hat das Schiedsverfahren bei Thurbo zu den langen Lohnanstiegen mit einem Vergleich geendet. Dieser verpflichtet Thurbo die Mutationsgewinne jährlich auszuweisen und vollständig für die Lohnanstiege zu verwenden. 

Anstelle eines Entscheides durch das Schiedsgericht, einigten sich die Beklagte (Thurbo AG) und die Kläger (SEV/VSLF) auf folgenden Vergleich, welcher nach Ablauf der Widerrufsfrist nun in Rechtskraft erwachsen ist.

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Duminglöhne sind defitiniv nicht rechtens - Giorgio`s Newsletter


Eine grosse Freude und eine grosse Sorge  (Giorgios Newsletter 1/16, 15. Februar 2016)


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen


Ich hoffe, ihr habt das Jahr gut begonnen! Für uns als SEV ist der Start auf jeden Fall geglückt: Gerade noch vor Jahresende haben wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Crossrail bekommen, und inzwischen steht fest: Dieses Urteil ist nicht angefochten worden!

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Schiedsgericht: Verhandlung durchgeführt - weitere Abklärungen nötig

VPT-SEV Sektion Thurbo 2. Februar 2016


Am 26. Januar fand die mündliche Verhandlung des Schiedsgerichts zum GAV-Lohnsystem statt. Dabei konnten beide Seiten ihre Argumente den fünf anwesenden Mitgliedern des Schiedsgerichtes vorstellen. Da das Schiedsgericht schon aufgrund des vorgängigen Schriftenwechsels die beiden Positionen gut kannte, fiel die anschliessende Fragerunde kurz aus. Das Schiedsgericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück und informierte die Parteien einige Tage später über seine Beschlüsse.

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HV: Lohnrunde 2016 und ....

Bericht von der Sektionsversammlung 10.12.2015


Haupttraktandum dieser Sektionsversammlung war natürlich die Lohnrunde 2016 (siehe Info vom 11. Dezember 2015). Daneben wurden weitere aktuelle Geschäfte und Anliegen diskutiert und es wurde über zwei Anträge von Mitgliedern entschieden.


Schiedsgericht Lohnsystem
Es ist verblüffend, welche Gerüchte immer wieder die Runde machen. Mal hat das Schiedsgericht schon stattgefunden, mal ist es wieder verschoben worden.... Woher diese Fehlinformationen kommen, können wir nur erahnen. Die Besucher unserer Versammlungen wurden jedenfalls regelmässig über den Verlauf informiert. So konnte Regionalsekretär Felix Birchler in der Dezember-Versammlung bekanntgeben, dass es am 26. Januar 2016 endlich zur mündlichen Verhandlung kommt. Er erklärte den interessierten Mitgliedern weshalb es zwei Jahre dauerte von der Anrufung des Schiedsgerichtes bis zur Verhandlung. Wir sind froh, dass wir bald eine Klärung der offenen Fragen bekommen werden und hoffen dass das Schiedsgericht unseren Argumenten folgen wird.

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Abfuhr für BAV und Crossrail: SEV gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Für Lokomotivführer, die ihren Arbeitsort in der Schweiz haben, müssen Löhne bezahlt werden, die in der Schweiz üblich sind.Der SEV, wir alle, erhalten damit recht; das Urteil ist wegweisend für die Frage der Schweizer Löhne. Das Urteil versetzt das Bundesamt für Verkehr ins Unrecht, das für Crossrail zugelassen hatte, dass auch ausländische Löhne zur Berechnung der Branchenüblichkeit zugelassen wurden. Crossrail bietet seinen Lokführern in Brig Löhne von monatlich 3600 Franken an...

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