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VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Arbeitszeiten Kontrolle

Ihr wollt eure Arbeitszeit nachkontrollieren? Ob die Nacht- oder Sonntagszuschläge richtig abgerechnet wurden?

Ob alles auch auf den richtigen Konten verbucht wurde?

Res Grimm hat für die Mitglieder des SEV-VPT Thurbo exklusiv eine Excel Tabelle erstellt.

 

SEV VPT-Thurbo Mitglieder haben die Tabelle per Mail bekommen.

Zurzeit gibt es eine Tabelle zum Dezember 2018 und für das Jahr 2019.

 

Melde dich als Mitglied beim VPT Thurbo an und du erhältst auch diese Tabellen zur Kontrolle und vieles mehr....

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Entschädigung Fahren nach ausländischen Vorschriften: Verständlicher Unmut beim Personal

Seit einigen Tagen ist bekannt, wie Thurbo die sogenannte Zusatzfunktion «Führen von Zügen nach ausländischen Vorschriften und über Grenzbahnhöfe hinaus» entschädigen will: mit einer Zeitgutschrift von 492 Minuten pro Jahr. Der Unmut über die Höhe der Entschädigung ist im betroffenen Depot Schaffhausen verständlicherweise gross. Die 492 Minuten Zeitgutschrift stehen in keinem Verhältnis zum effektiven Aufwand für die erforderliche Zusatzausbildung. Leider richtet sich ein Teil des Unmuts auch gegen den SEV, sodass wir an dieser Stelle klarstellen: Hätte der SEV mitentscheiden können, hätten wir eine Entschädigung in dieser Höhe sicher nicht akzeptiert.

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Lohnbegehren 2019: Zeit für generelle Lohnerhöhungen

Die beiden Gewerkschaften SEV und Transfair haben sich auf eine gemeinsame Eingabe zur Lohnrunde verständigt:

  • Generelle Lohnerhöhung um 1.5%
  • Entsprechende Anpassung der Lohnbandminima und –maxima
  • 0% der Lohnsumme zur individuellen Verteilung über das Lohnsystem

In den letzten Jahren haben auch SEV und Transfair auf die Eingabe einer generellen Lohnerhöhung verzichtet und konnten rein individuelle Abschlüsse mittragen. Aus zwei gewichtigen Gründen kommt für uns diesen Herbst ein Verzicht auf eine generelle Lohnerhöhung jedoch nicht mehr in Frage:

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Infos zur Sozialpartnersitzung vom 14. September 2018

Traktandiert war insbesondere die Endbereinigung der GAV-Auslegung. Bei den Themen Zusatzfunktionen und Lohnbandwechsel waren noch Fragen offen. Diese konnten geklärt werden, wenn auch nicht alle nach unseren Vorstellungen.

Zusatzfunktionen

Obschon mit den Verbänden weitere Gespräche über die Höhe der Zulagen für Zusatzfunktionen (ALF, Ablöser Dispo) vereinbart waren, hat Thurbo diese in der Zwischenzeit eigenmächtig festgelegt. Besonders stossend: gegenüber Interessierten wurde vermittelt, die Höhe der Zulage sei mit den Verbänden abgesprochen! Dem war und ist nicht so. Dieses unpartnerschaftliche Verhalten von Thurbo haben wir an der Sitzung erneut thematisiert.

Thurbo kann die Höhe der Zulagen für Zusatzfunktionen gemäss GAV selber bestimmen. Wir werden uns in Zukunft dafür einsetzen, dass auch die Zulagen für Zusatzfunktionen im GAV festgelegt werden – sowie das zB. für Nacht- und Sonntagsarbeit schon längstens selbstverständlich ist.

Bezüglich der Zusatzfunktion «Zusatzausbildung zum Fahren nach ausländischen Vorschriften» wurde präzisiert, dass die Zulage nur für Fahrten über Grenzbahnhöfe hinaus fällig wird. Mit anderen Worten: Thurbo wollte nicht auf unsere Forderung eingehen, auch Konstanzfahrer mit einer Zulage zu belohnen.

Gleichzeitig ist auch geklärt: Für diejenigen, die beispielsweise nach Erzingen fahren (Depot Schaffhausen) ist eine Zulage fällig.

 

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Umfrage beim Zugpersonal - Nachtzüge für Ü60

Auswertung Umfrage Zugpersonal
An der Zugpersonal-Versammlung vom 7. September 2018 wurden die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage des SEV-VPT vorgestellt und diskutiert.


Nachtzüge für über 60-Jährige freiwillig
Die Umfrage bestätigte erneut unsere Haltung, dass Dienste für über 60-jährige auf Nachtzügen freiwillig sein sollen. Im Rahmen der GAV-Verhandlungen wurde mit Thurbo vereinbart, dass Gesuche um Dispensation bewilligt werden müssen. Erst wenn die Zahl der Dispensierten für die jüngeren Mitarbeiter eine übermässige Mehrbelastung auslöst, müsste Thurbo in Absprache mit der PeKo über die Bücher. Aufgrund des Unbehagens einzelner Mitarbeiter wurde vom Leiter Zugpersonal dann jedoch eine eigene Lösung mit Teildispensen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Diese entspricht nicht der Vereinbarung aus den GAV-Verhandlungen! Unsere Umfrage hat nun ergeben, dass sich nur eine verschwindend kleine Minderheit der jüngeren Zugbegleiter an der vollständigen Dispens der über 60-jährigen stört (in unserer Umfrage: 1 Person). Damit ist für uns klar, dass wir bei Geschäftsführer Ernst Boos auf die Umsetzung der GAV-Abmachung zu diesem Punkt beharren werden und die eigenmächtig erfundene Praxis mit Teildispensen beendet werden muss.

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Ausbildungslokführer, D-Zulage, neues AZGV, Lohn.....

Info aus der Sommerversammlung 2018

In diesem und letzten Jahr von Geschäftsführer Herrn Boos läuft einiges im operativen Geschäft nicht rund.

Es gab mehrere Verstösse gegen den aktuellen GAV, der Vorstand VPT Thurbo und die Versammlungsteilnehmer billigen diese Vorgehensweise nicht.

Beim Spesenreglement ist eine Lösung in Sicht.

Bei den Zulagen für die Ausbildungslokführer haben wir eine klare Position bezogen, wir forderten Fr. 30 und 20 Min. pro Tag. Leider haben die neuen ALF, auf falschen Aussagen basierend, ihren Vertrag schon unterschrieben. Trotzdem versuchen wir eine Erhöhung der Zulage zu erreichen.

 Da die Schaffhauser Kollegen im Jahr 2019 weiter nach Erzingen fahren, verlangen wir eine D-Zulage. Auch Konstanz ist für uns nicht erledigt, da nirgends im Zusatzprotokoll steht, dass über den Grenzbahnhof gefahren werden muss um die D-Zulage zu bekommen.

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Thurbo ändert den GAV einfach so – ohne die Verbände!

Im Intranet von Thurbo war es Ende Juni 2018 eine Meldung von vielen – das Spesenreglement habe geändert, aber alles bleibe beim Alten. Wirklich?!

Tatsache ist: Thurbo hat das Spesenreglement einfach so geändert, ohne die Verbände mit einzubeziehen. Dabei ist das Spesenreglement ein Anhang vom GAV und damit kann Thurbo das Reglement nicht eigenmächtig ändern. Im Vertrag, den Thurbo mit uns Verbänden abgeschlossen hat, steht:

„Artikel 2.5: Die Vertragsparteien können einmal jährlich Änderungen oder Ergänzungen dieses GAV beantragen. Über derartige Begehren sind innert 3 Monaten zwischen den Vertragsparteien Verhandlungen aufzunehmen.“

Damit ist das neue Spesenreglement – datiert mit einer Gültigkeit ab 1. Juli 2018 – ungültig.

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